NEWS
Events
Fotos & Co
Forum
Team
FAQ
Kontakt
Revolution08 und der Jugendschutz

Kein Einlass für Personen unter 16 Jahren!!!

gültiger Lichtbildausweis:
Prinzipiell gilt, dass Du einen gültigen Ausweis mithaben solltest, um dein Alter zu beweisen. Im Jugendschutzgesetz heißt es, dass Kinder und Jugendliche verpflichtet sind, im Zweifelsfall ihr Alter nachzuweisen.

Alkohol:
Bis 18 Jahre sind harte Getränke wie Whiskey, Gin, Tequila, Liqueure, ... verboten. Bier darf schon mit 16 Jahren legal konsumiert werden.

Fortgehzeiten:
ab 16 Jahren  uneingeschränkt  uneingeschränkt
Ab 16 Jahren gibt es keine gesetzlichen Fortgeh - Beschränkungen. Jedoch sind die Eltern verantwortlich für das Wohl ihrer Kinder und dürfen im Sinne dessen selbstverständlich gesetzlich selber die Grenzen setzen. Die Eltern haben grundsätzlich das Recht über euren "Aufenthaltsort" zu bestimmen, bis ihr volljährig seid.

Übernachtungen:
Kinder und Jugendliche ab 16 Jahre dürfen alleine in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen übernachten.

illegale Suchtmittel
Generell: Konsum, Besitz und Erwerb verboten.

Sexualmündigkeit
Ab 14.Jahren

Strafmündigkeit
Ab 14 Jahren ist man deliktsfähig (=für seine Taten verantwortlich).
Wieso eigentlich für eine Party registrieren? --- ?? Wie melde ich mich zur Party an ??
© 2008/09 revolution08.at All rights reserved!
Kontakt | AGB | Jugendschutz | Impressum | Jobs
Danke an unsere Sponsoren: